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Merkblatt zur Datenverarbeitung

Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG in der jeweils aktuellen Fassung) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn die DS-GVO und das BDSG neu oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt bzw. vorschreibt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Die DS-GVO und das BDSG erlaubt eine Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO) oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO) der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Datenverarbeitung